Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktlösungsverfahren, in dem ein neutraler Dritter ohne inhaltliche Entscheidungsbefugnis die Konfliktparteien darin unterstützt, eigenverantwortlich, rechtsverbindliche Lösungen zu entwickeln.
Mediation ist ein freiwilliges Verfahren, indem Konfliktparteien anstreben, gemeinsam aufeinander bezogen Entscheidungen zu treffen, die auf dem Verständnis von sich selbst, dem Andern und ihrer Sicht der Realität aufbauen.
Der Ablauf der Mediation kann von den Parteien frei bestimmt werden. Empfehlenswert ist die Vereinbarung des Vorgehens und des Ablaufes in Absprache mit dem Mediator. Die Aussagen der Parteien dürfen vor Gericht nicht verwertet werden. Dadurch soll den Parteien ermöglicht werden, über die Streitsache offen zu diskutieren, ohne befürchten zu müssen, im Verlauf eines späteren Gerichtsverfahrens Nachteile zu erleiden. Die Parteien können gemeinsam die Genehmigung der in der Mediation erzielten Vereinbarung beantragen. Die genehmigte Vereinbarung hat die Wirkung eines rechtskräftigen Entscheids. Die Kosten für die Konfliktbewältigung werden von den Parteien getragen.